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Bibliothek | Bibliotheksordnung

Alle am Schulleben beteiligten Personen können die Bibliothek im Rahmen der bestehenden Hausordnung zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzen. Sie stellt allen Literatur, neue Medien und den Zugang zum Internet zur Verfügung.
Die Bibliothek soll ein Ort zum Wohlfühlen sein, doch dies ist natürlich nicht ohne die Einhaltung von Spielregeln möglich. Dabei müssen die Bedürfnisse und Freiheiten der Benutzer und die Vorgaben für einen geregelten Bibliotheksbetrieb möglichst übereinstimmen.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Durch das eigene Verhalten dürfen die übrigen Benutzer nicht gestört werden.
  • Der Arbeitsplatz soll sauber und aufgeräumt hinterlassen werden.
  • Essen und trinken sind in der Bibliothek nicht gestattet.
  • Schultaschen müssen beim Eingang abgestellt werden.
  • Benutzte Bücher und Zeitschriften müssen an den vorgesehenen Standort zurückgestellt oder bei der Entlehnung abgegeben werden.
  • Bei Platzmangel haben die Benutzer Vorrang, die dringende Arbeiten zu erledigen haben (z.B. Recherche vor Surfen).
  • Kein Medium darf ohne Verbuchung oder Ausfüllen eines Kurzentlehnscheines bzw. Erlaubnis des Bibliothekars (für kurzfristige Benutzung wie Kopieren) aus dem Bibliotheksraum entfernt werden.
  • Entlehnungen sind im Regelfall nur mit Leserausweis möglich, die Entlehnfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung der Entlehnfrist fallen Überziehungsgebühren an. Für den Ersatz eines verlorenen Leserausweises muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Konditionen sind im Bibliotheksraum ausgehängt.
  • Wer ein Medium beschädigt zurückgibt oder verliert, ist zu Schadenersatz verpflichtet.
  • Computer-Arbeitsplätze in der Bibliothek können nur mit dem persönlichen Account während der Öffnungszeiten bzw. mit verantwortlicher Aufsicht benutzt werden. Es gelten die Computer- bzw. Netzwerkregeln der Schule..
  • Unterricht im Bibliotheksraum ist nur nach Eintragung im Raumplan und außerhalb des Normalbetriebs möglich.

Wer grob gegen diese Regeln verstößt, kann von der Bibliotheksbenutzung ausgeschlossen werden.

Gebühren:
Kosten für Ersatzausweis: € 1,--
Überziehungsgebühr pro Tag und Medieneinheit: € 0,10

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